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   BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12   

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BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12 (https://dejure.org/2013,42725)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2013 - 2 WD 23.12 (https://dejure.org/2013,42725)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 (https://dejure.org/2013,42725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann wegen Pflichtverletzungen (hier: u.a.Alkoholisierung und sexuelle Belästigung einer Soldatin)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Durch den zweifachen und von der Zeugin Stabsunteroffizier d.R. D. unerwünschten Versuch, sie an sich heranzuziehen und zu küssen, hat er vorsätzlich eine sexuell bestimmte Handlung begangen, die sie in ihrer Würde verletzte (vgl. Urteile vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - und vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56).

    Mit der Verletzung dieser sich nicht gegenseitig ausschließenden Pflichten (Urteile vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 - BVerwGE 103, 143 sowie vom 18. Juli 2013 a.a.O.) verbindet sich ferner ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Verpflichtung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, sich innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass ein Soldat der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die seine dienstliche Stellung erfordert.

    Dass die festgestellte Alkoholisierung auf den Soldaten enthemmend gewirkt haben mag, wirkt sich nicht zu dessen Gunsten aus, weil keine Hinweise darauf vorliegen, dass er sich nicht vorwerfbar in diesen Zustand versetzt hat (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - Rn. 54 m.w.N.).

    Bei sexueller Belästigung, wie sie gemäß Anschuldigungspunkt 1 festgestellt wurde, bildet ihn regelmäßig die Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013 a.a.O. Rn. 61 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 34.12

    Verfahrensmangel; Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist; Zurückverweisung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Durch den Ausfall von Schreibkräften bedingte Fristüberschreitungen sind nicht unabwendbar (Beschluss vom 19. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 34.12 - Rn. 10).

    Sie ist von der Erwägung getragen, dass ein so spät nach der Verkündung abgesetztes Urteil keine Gewähr mehr für eine Übereinstimmung seiner Gründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und der Beratung bietet (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2013 - BVerwG 2 WD 19.12 - juris Rn. 12, vom 19. Juli 2013 a.a.O. Rn. 11 sowie Urteile vom 16. März 2004 - BVerwG 2 WD 3.04 - BVerwGE 120, 193 = Buchholz 235.01 § 93 WDO 2002 Nr. 1 und vom 31. März 1978 - BVerwG 2 WD 50.77 - BVerwGE 63, 23 ).

    Trotz des schweren Verfahrensmangels ist der Senat aus den in seinen Beschlüssen vom 27. Juni 2013 (a.a.O.) und 19. Juli 2013 (a.a.O.) dargelegten Erwägungen nicht gezwungen, das erstinstanzliche Urteil deshalb aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen.

  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Durch den zweifachen und von der Zeugin Stabsunteroffizier d.R. D. unerwünschten Versuch, sie an sich heranzuziehen und zu küssen, hat er vorsätzlich eine sexuell bestimmte Handlung begangen, die sie in ihrer Würde verletzte (vgl. Urteile vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - und vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56).

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass die vorliegend gravierenden Defizite in der persönlichen Integrität des Soldaten nicht allein durch dessen fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 23. Juni 2011 a.a.O. Rn. 52).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 19.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Frist zur Urteilsabsetzung; schwerer

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Sie ist von der Erwägung getragen, dass ein so spät nach der Verkündung abgesetztes Urteil keine Gewähr mehr für eine Übereinstimmung seiner Gründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und der Beratung bietet (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2013 - BVerwG 2 WD 19.12 - juris Rn. 12, vom 19. Juli 2013 a.a.O. Rn. 11 sowie Urteile vom 16. März 2004 - BVerwG 2 WD 3.04 - BVerwGE 120, 193 = Buchholz 235.01 § 93 WDO 2002 Nr. 1 und vom 31. März 1978 - BVerwG 2 WD 50.77 - BVerwGE 63, 23 ).

    Trotz des schweren Verfahrensmangels ist der Senat aus den in seinen Beschlüssen vom 27. Juni 2013 (a.a.O.) und 19. Juli 2013 (a.a.O.) dargelegten Erwägungen nicht gezwungen, das erstinstanzliche Urteil deshalb aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen.

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.):.
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Anders als von der Verteidigung im Schlussantrag angenommen, begründet auch die Dauer des disziplinargerichtlichen Verfahrens keinen Milderungsgrund, der die erstinstanzliche Disziplinarmaßnahme unverhältnismäßig werden lässt oder gar zur Verfahrenseinstellung zwingt (vgl. Urteil vom 6. September 2012 - BVerwG 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 - juris Rn. 34 ff., 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Auch sonstige Milderungsgründe in den Umständen der Tat liegen nicht vor (vgl. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Im Übrigen kann angesichts des zugunsten des Soldaten wirkenden Verschlechterungsverbots dahingestellt bleiben, ob derart gewichtige Umstände vorliegen, die einen leichteren Fall begründen und den Übergang zur milderen Maßnahmeart gerechtfertigt haben (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - juris Rn. 55).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Hinsichtlich des Zumessungskriteriums "Maß der Schuld" ist neben der Schuldform und der Schuldfähigkeit das Vorliegen von Erschwerungs- und Milderungsgründen in den Tatumständen in Betracht zu ziehen (Urteil vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
    Die Annahme einer persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 1. April 2003 - BVerwG 2 WD 48.02 - und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - m.w.N.) verbietet sich schon deshalb, weil mit dem wiederholten Versuch, die Zeugin D. an sich heranzuziehen und sie zu küssen, nicht von einer Augenblickstat ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

  • BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen;

  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil;

  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10

    Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes

  • BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12

    Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten aufgrund des Fernbleibens vom

  • BVerwG, 31.03.1978 - 2 WD 50.77

    Maßnahmebeschränkte Berufungen - Fristablauf - Absetzung des Urteils erster

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    In die Abwägung sind die im Raum stehende Disziplinarmaßnahme, der konkrete Gesetzesverstoß und die Stellungnahme der Beteiligten zu den mit einer Zurückverweisung für sie verbundenen Nachteilen einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 36).

    Auch wenn Überschreitungen der Absetzungsfrist nach § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO bei maßnahmebeschränkten Berufungen eher als solche bei unbeschränkten Berufungen erhebliches Gewicht erlangen mögen (vgl. zu den indiziellen Überschreitungszeiträumen dort: BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 37 i.V.m. Rn. 34, 35), wirft ein Überschreiten von höchstens zwei Tagen noch keinen so gravierenden Zweifel an der Übereinstimmung von Urteilstext und Beratungsinhalt auf, dass es rechtsstaatlich bedenklich wäre, diesen Urteilstext der Senatsentscheidung über die Maßnahmebemessung zugrunde zu legen.

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Ein Vorgesetzter, der das Recht einer Kameradin auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und kann damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 60 und vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 53 Rn. 20).
  • BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 9.15

    Verfahrensmangel; Urlaub des Richters; Zurückverweisung

    Insbesondere war der Vorsitzende Richter in den neun Wochen nach der Urteilsverkündung nicht unvorhersehbar verhindert, z.B. arbeitsunfähig erkrankt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 34).

    Sie ist von der Erwägung getragen, ein so spät nach der Verkündung abgesetztes Urteil biete keine Gewähr mehr dafür, dass die schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und Beratung übereinstimmen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 35 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

    Dass der sexuelle Übergriff nicht von Gewalt begleitet war, begründet lediglich das Fehlen eines weiteren erschwerenden Umstandes, der für den Tatbestand einer sexuellen Belästigung zudem ohne Bedeutung ist (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 71).
  • BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15

    Fünf-Wochen-Frist; Verkündung; Verfahrensmangel; maßnahmebeschränkte Berufung;

    Sie ist von der Erwägung getragen, dass ein so spät nach der Verkündung abgesetztes Urteil keine Gewähr mehr für eine Übereinstimmung seiner Gründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und der Beratung bietet (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2013 - 2 WD 19.12 - juris Rn. 12 und vom 19. Juli 2013 - 2 WD 34.12 - juris Rn. 11 - und Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

    Das Verfahren ist auch dann nicht als unangemessen lang anzusehen, wenn - trotz der Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 WDO (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013 - BVerwG 2 WD 23.12 - Rn. 73) - mit einbezogen wird, dass das disziplinargerichtliche Verfahren im Mai 2011 eingeleitet wurde und es eine im April 2003 beginnende Pflichtverletzung zum Gegenstand hat.
  • BVerwG, 19.10.2018 - 2 WD 17.18

    Unzulässige Mitwirkung von ehrenamtlichen Richtern der falschen Teilstreitkraft

    Dabei kommt der Stellungnahme der Beteiligten eine indizielle Bedeutung für die Einschätzung der mit einer Zurückverweisung für sie verbundenen Nachteile zu (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 11.04.2014 - 2 WDB 2.13

    Aberkennung des Ruhegehalts eines früheren Soldaten wegen Dienstvergehens (hier:

    Nach der ständigen Rechtsprechung kommt es deshalb für den Beginn der Berufungsfrist auf die Zustellung an den Soldaten, nicht auf die Übersendung an den Verteidiger an (vgl. Beschluss vom 14. November 1978 - BVerwG 2 WD 33.77 - BVerwGE 63, 155 ff. und zuletzt Urteil vom 10. Oktober 2013 - BVerwG 2 WD 23.12 - Rn. 27 m.w.N.).
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